Becker Manfred Walter
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84428 Buchbach/Obb.
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Becker Manfred Walter,Neumarkterstr.40,
84428 Buchbach/Obb.
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Akten.-/Geschäftszeichen
An den Präsidenten des
Europäischen Parlaments
60, rue Wiertz / Wiertzstraat
60
B-1047 Bruxelles / Brüssel
Telefon 00 800 6 7 8 9 10 11
Buchbach/Obb. Mittwoch,
den 29. Juli 2014
Betreff:
Petition 1 der 10 Elternpetitionen gegen das Jugendamt
- Aussetzung der
Anerkennung deutscher Familienrechtsentscheidungen -
Sehr geehrter Herr Präsident,
Petition mit dem Ziel die Anerkennung deutscher politischer
Verwaltungsentscheidungen im Bezug auf Familiensachen die unter Kontrolle des
JUGENDAMTS ergehen, auszusetzen.
ANGESICHTS DER TATSACHE, DASS:
1 - das JUGENDAMT eine lokalpolitische Einheit ist,
2 - das JUGENDAMT in Verfahren der 'unabhängigen' Familienjustiz als dritte
ebenbürtige Partei wie die Eltern mitwirkt,
3 - das JUGENDAMT den Innenministern der Länder (Polizei) unterordnet ist,
4 - das JUGENDAMT die Entscheidung des Familiengerichtes vorbereitet
("Empfehlung" an das Familiengericht),
5 - das JUGENDAMT dem Familienrichter die Entscheidungsgrundlage liefert, damit
dieser im Sinne einer Wahrung deutscher politischer Interessen entscheiden
kann,
6 - das JUGENDAMT, aufgrund seiner Anwesenheit bei nicht-öffentlichen
Verhandlungen die Entscheidung des Familiengerichtes beeinflusst,
7 - das JUGENDAMT die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen im Sinne des
Schutzes deutscher Interessen frei und autoritärer organisiert und durchsetzt,
8 - das JUGENDAMT bei Familienrechtsverfahren als gleichberechtigte
"Partei" wie die Eltern mitwirkt,
9 - das JUGENDAMT die Interessen des deutschen Elternteils gegen den
ausländischen Elternteil vertritt (Beistandschaft),
10 - das JUGENDAMT eigenmächtig in die Berufung gegen eine Entscheidung des
Familiengerichtes gehen kann oder einen eigenen Rechtsanwalt gegen Eltern
beauftragen kann (FamFG),
11 - der Richter ohne die Mitwirkung vom Jugendamt nicht berechtigt ist, ein
Urteil zu fällen,
12 - die deutsche Bundesregierung, die sich dem Ausland gegenüber für die
Einhaltung der ratifizierten internationalen Abkommen und Konventionen nach
Innen verbürgt, erklärt weder administrative noch gerichtliche Gewalt über die
politische Einheit "JUGENDAMT" zu verfügen,
UND SOMIT ALS FOLGE DESSEN:
a) das Eingreifen des Jugendamtes in Familienrechtsverfahren der politischen
Kontrolle der deutschen Familiengerichtbarkeit und ihrer Entscheidungen dient,
b) die politische Einheit 'JUGENDAMT' mit den Grundsätzen des europäischen Familienrechts
nicht zu vereinbaren ist,
c) Entscheidungen deutscher Familiengerichte die Anforderungen der europäischen
Regelungen und internationalen Abkommen, vor allem der EC Regelungen 2201/2003
und 4/2009, nicht genügen und deshalb als null und nichtig anzusehen sind,
FORDERN WIR:
Die sofortige Aussetzung der Anerkennung von Verwaltungsentscheidungen die in
der deutschen Familiengerichtsbarkeit (JUGENDAMT und Familiengericht) ergehen,
sowie die Sicherstellung, dass diese Aussetzung solange aufrecht erhalten
bleibt, bis die übrigen europäischen Gerichtbarkeiten und die internationalen
Instanzen durch tatsächliche Überprüfung sich vergewissert haben, dass das
JUGENDAMT weder die Funktion des politischen Richters (Wächteramts), noch die
des allmächtigen dritten Elternteils zur Wahrung deutscher Staatsinteressen
inne hat.
Mit
freundlichen Grüßen
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