Mittwoch, 29. Juli 2015

Eltern Petition gegen das Jugendamt! ( Vorlage )

Becker Manfred Walter
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Buchbach/Obb. Mittwoch, den 29. Juli 2014


Betreff:

Petition 1 der 10 Elternpetitionen gegen das Jugendamt

- Aussetzung der Anerkennung deutscher Familienrechtsentscheidungen -



Sehr geehrter Herr Präsident,


Petition mit dem Ziel die Anerkennung deutscher politischer Verwaltungsentscheidungen im Bezug auf Familiensachen die unter Kontrolle des JUGENDAMTS ergehen, auszusetzen.




ANGESICHTS DER TATSACHE, DASS:

1 - das JUGENDAMT eine lokalpolitische Einheit ist,

2 - das JUGENDAMT in Verfahren der 'unabhängigen' Familienjustiz als dritte ebenbürtige Partei wie die Eltern mitwirkt,
3 - das JUGENDAMT den Innenministern der Länder (Polizei) unterordnet ist,
4 - das JUGENDAMT die Entscheidung des Familiengerichtes vorbereitet ("Empfehlung" an das Familiengericht),
5 - das JUGENDAMT dem Familienrichter die Entscheidungsgrundlage liefert, damit dieser im Sinne einer Wahrung deutscher politischer Interessen entscheiden kann,
6 - das JUGENDAMT, aufgrund seiner Anwesenheit bei nicht-öffentlichen Verhandlungen die Entscheidung des Familiengerichtes beeinflusst,
7 - das JUGENDAMT die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen im Sinne des Schutzes deutscher Interessen frei und autoritärer organisiert und durchsetzt,
8 - das JUGENDAMT bei Familienrechtsverfahren als gleichberechtigte "Partei" wie die Eltern mitwirkt,
9 - das JUGENDAMT die Interessen des deutschen Elternteils gegen den ausländischen Elternteil vertritt (Beistandschaft),
10 - das JUGENDAMT eigenmächtig in die Berufung gegen eine Entscheidung des Familiengerichtes gehen kann oder einen eigenen Rechtsanwalt gegen Eltern beauftragen kann (FamFG),
11 - der Richter ohne die Mitwirkung vom Jugendamt nicht berechtigt ist, ein Urteil zu fällen,
12 - die deutsche Bundesregierung, die sich dem Ausland gegenüber für die Einhaltung der ratifizierten internationalen Abkommen und Konventionen nach Innen verbürgt, erklärt weder administrative noch gerichtliche Gewalt über die politische Einheit "JUGENDAMT" zu verfügen,


UND SOMIT ALS FOLGE DESSEN:



a) das Eingreifen des Jugendamtes in Familienrechtsverfahren der politischen Kontrolle der deutschen Familiengerichtbarkeit und ihrer Entscheidungen dient,

b) die politische Einheit 'JUGENDAMT' mit den Grundsätzen des europäischen Familienrechts nicht zu vereinbaren ist,
c) Entscheidungen deutscher Familiengerichte die Anforderungen der europäischen Regelungen und internationalen Abkommen, vor allem der EC Regelungen 2201/2003 und 4/2009, nicht genügen und deshalb als null und nichtig anzusehen sind,


FORDERN WIR:

Die sofortige Aussetzung der Anerkennung von Verwaltungsentscheidungen die in der deutschen Familiengerichtsbarkeit (JUGENDAMT und Familiengericht) ergehen, sowie die Sicherstellung, dass diese Aussetzung solange aufrecht erhalten bleibt, bis die übrigen europäischen Gerichtbarkeiten und die internationalen Instanzen durch tatsächliche Überprüfung sich vergewissert haben, dass das JUGENDAMT weder die Funktion des politischen Richters (Wächteramts), noch die des allmächtigen dritten Elternteils zur Wahrung deutscher Staatsinteressen inne hat.






Mit freundlichen Grüßen



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