- „ Wer die Musik bestellt der bezahlt Sie auch „Sie kennen sicher diesen bekannten Spruch:BSA und KJF initiiert diese Inobhutnahmen, diesen legalisierten Kinderklau und vergisstdabei dass Sie selber vom Steuerzahler bezahlt werden und die Hand aufhalten.Während Sie Unsummen von weiteren Kosten dem Steuerzahler aufbürden.HeimkostenVom Steuerzahler Platzgeld Heim verdienst ca. 59 % für die Kirche netto SteuerfreiVon den Eltern die ebenso Steuerzahler sind soviel wie geht zusätzlich für die Inobhutnahmezu bezahlen über einen Gerichtstitel der Stadt gegen die Eltern bis zum Finanziellen RuinDie Spender die den Lügen Glauben schenken und so und so viel Spenden für diesen Zirkusin dem Glauben Sie helfen den Kindern – während ein jeder Spender ebenso wie auch dieEltern bereits mit seinen Steuern dafür zahlte.Diese Aufrechnung für ein bestimmten Heim mit über 100 KindernGewinnspanne ca. 776.000.-- € netto steuerfrei.WohngruppeGewinnspanne WG ca. 64 % Platzgeld vom Steuerzahler75 % des Gehalts vom Lehrlingsgehalt des JugendlichenAls Ausgleich vom Steuerzahler 60 E Taschengeld 40 E Kleidergeld 30 E divUnd wo es doch so einfach ist, dann setzt man dem Ganzen noch die Krone auf in dem mandie Kindeskinder holt , die Kinder der ehemaligen Heimkinder um mit diesen dann auchgleich wieder die freigewordenen Plätze zu füllen damit der verdienst nicht abreißt – mit derBegründung dass ehemalige Heimkinder nicht fähig sind sich im Ihre Kinder kümmern zukönnen.Eine BANKROTT Erklärung für die angeblich gute Heimerziehung undFremdunterbringung.Keine Chance für die ehemaligen Heimkinder eine eigene Familie zu gründen – dasJugendamt und die Kirche stürzt sich auf deren Kinder um weiter zu verdienen und dieehemaligen Heimkinder zahlen die Inobhutnahme der eigenen Kinder.Kinder die Erwachsen werden selbst Kinder kriegen und Im WÜRGEGRIFF einer korruptenGesellschaft bleiben die seit Jahrzehnten dieses Geschäft betreibt.Keine Gnade für die Kinder und Kindeskinder - Gnade ist ausverkauft.„Welche Verachtung von Seiten der BSA und der Kirche für Menschen nur um sich zubereichern“
- Und sagte der Papst vor nicht all zu langer Zeit er will eine arme Kirche und wie wichtig dieFamilie und die Ehe sind und dennoch unternimmt die Kirche alles um genau das zuzerschlagen…..::..?GIER UND KORRUPTINUnzählige Ehen die an dem Horror zerbrochen sind. Manche Ehepaare wurden sogar vonBSA dazu gezwungen sich scheiden zu lassen da Ihnen sonst der Kontakt zum Kind verwehrtwird. Ein IRRSINN der nicht mehr nachzuvollziehen ist von einer Gesellschaft die von sichbehauptet SOZIAL zu sein…………Begleiteter UmgangFür Sage und Schreibe der Dauer von 6 JahrenKosten die dem Steuerzahler aufgebürdet werden„Im Normalfall begleiteter Umgang so kurz wie möglich“Frau Vogel KostenrechnungWenn man denkt dass ein Heimplatz ja wie eine Kaltmiete ist mit den Grundrechnungen wieWasser Strom Telefon Essen und Kosten der Betreuer und des übrigen Personals - so ist dasnoch lange nicht das Ende der Fahnenstange und damit alles gezahlt - Jede einzelne Aktionwird beim Jugendamt geltend gemacht. Jeder Arztbesuch jeder Ausgang den die Betreuermit dem Kind unternehmen rundet die Kaltmiete zu einer Warmmiete auf.alle 3 Wochen6 Jahre begleiteter Umgang 2 Std à 45.00 € für die Umgangsbegleitung (Fr.Vogel)Fahrzeit hin und zurück ca. 3 Std á 15.00 € für die Betreuerin die das Kind begleitetund die Wartezeit 2 Std à 15.00 € bis die Betreuerin wieder mit dem Kindzurückfahren kann.--------------------------7 Std. 165,00 €Wöchentli. Telefonat begl. 1/2 Stdà 22.50 € Fr.Vogel x3 67.50 €--------------------------232.50 € Kosten alle 3 Wochen die demJugendamt in Rechnung gestelltund von allen Steuerzahlern bezahltwird.Für ein Wöchentliches Telefonat mit meinen Kindern eine 1/2 Std zu dem ich fahren musste.Eine 1/2 Std 22.50 € für die Begleitung des Telefonats von Fr.Vogel.und 40 km für michUm Nebenbei bemerkt, dass Fr.Vogel als Dipl.Psy.Fam. (Titel laut Ihrer Dozentenvita) imAugust 2014 erwähnte -wörtl. Wiedergabe: " Ich war auch nur auf der Hauptschule "und jetzt erklär mir bitte, wie jemand mit NUR Hauptschulabschluss auf der UNI gesessenhaben will und einen Abschluss als Dipl. Psych. gemacht haben will.?????Gleichermaßen daraus mit diesem Titel auf den Gerichten rumturnt als Gerichtsgutachterinund von den Familienrichtern als Maß aller Dinge gegen die Eltern gehalten wird. ????Unterstützt und eingesetzt von der Katholischen Jugendfürsorge als qualifizierteUmgangsbegleitung u.s.w.
- Andere schreiben Plagiate Frau Vogel aber selbst ist das Plagiat.“10 Jahre zwei Kinder und ein gesamt verdienst der Kirche ca. 1.248.000.-- €Hört auf unsere Kinder und uns zu unterjochen, zu verknechten und versklaven.Wenn Sie sich für ein Kind entscheiden dann passen Sie auf dass Ihre Kinder in dieserGesellschaft nicht den WÖLFEN zum Fraß vorgeworfen werden.Kinder sind in dieser Gesellschaft in diesem Land nur das WERT was Korrupte GewissenloseMenschen damit verdienen können.Nicht das Kind und nicht der Mensch zählt sondern DAS GELDStellen Sie sich dazu vor das Bild von Dagobert Duck nur diesmal nicht mit Dollarscheinen inden Augen sondern mit Eurozeichen.Sagt man die Kinder werden auch Inobhut genommen weil die Eltern zu Arm sind Ihre Kinderzu ernähren, dann sollte man mal eine Überlegung angehen. .Schuld an der Armut ist die Börse sind die Firmen die Aktien wollen sind die Aktionäre dieprofunde Dividenden wollen.Es gibt aus diesem Grund aber auch Suppenküchen um den Kindern eine warme Mahlzeit zusichern. Wie aber entsteht das? Da sind Reiche, die Spenden um diese Suppenküchenmöglich zu machen aber aus welchem Grund? Muss man nicht die Überlegung anstellen dassdiese Reichen zum Teil auch die Arbeitgeber sind die den Eltern nicht ein mal denMindestlohn bezahlen – aber um sich als gut Mensch darzustellen sich an den Spendenbeteiligen - wobei man auch bedenken sollte dass ein Teil der Spenden von den Steuernabgesetzt werden kann (was wiederum die Steuerzahler zahlen, die Arbeitnehmer) dann istgleich doppelt verdient indem man den Arbeitnehmern nicht zahlt was Ihnen Leistungs undMoralisch zusteht und an den Steuerabgesetzten Spenden - doppeltes Plus für dieReichen und genau darüber sollte man nachdenken ob das nicht ziemlich der Wahrheit nahekommt über die man nicht reden will.Zwar einigte man sich vor 1 ½ Jahren auf einen Mindestlohn von 8.50 € der 1 ½ Jahrespäter aktuell gezahlt werden soll – aber dabei hat man etwas entscheidendes vergessen -wenn der Mindestlohn aktuell wird dann hat Ihn der Inflationswert längst aufgefressen unddie 8.50 € sind nicht mehr Wert als zur Zeit des Beschlusses.Wieder gespart und verdient auf Kosten der Menschen.!!!! Wenn Mensch sein auf der Strecke geblieben ist. !!!!!Ev. Namen wurden geändert.
Inobhutnahme2007
Kinderraub durch das Jugendamt mit unterstützung der Justiz.
Samstag, 3. September 2016
Sonntag, 31. Juli 2016
Das neue Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Paaren.
Eingestellt von Manfred Becker am 31.07.2016 um 20:15 Uhr MESZ
Am 31.1.2013 hat der Deutsche Bundestag den von der
christlich-liberalen Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der
elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet.
Erlauben Sie uns einige Erläuterungen zum Hintergrund dieses
Gesetzes: Der Gesetzentwurf beruht auf intensiven Vorarbeiten der
Rechtspolitiker der christlich-liberalen Koalition.
Die Neuregelung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass
heutzutage ca. ein Drittel der Eltern neugeborener Kinder nicht verheiratet
sind, in den neuen Bundesländern sind es sogar 61 Prozent.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das
Bundesverfassungsgericht haben in Entscheidungen von 2009 und 2010 die
bisherige gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch beanstandet, weil der
Vater danach keine Möglichkeit hatte, ohne Zustimmung der Mutter an der
elterlichen Sorge für sein Kind beteiligt zu werden.
Die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff hat dazu in einer Pressemitteilung
hervorgehoben, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben und betont:
„Die Neuregelung der elterlichen Sorge ist gerecht und
ausgewogenen. Die gemeinsame Sorge für das Kind ist künftig auch bei nicht
miteinander verheirateten Eltern das gesetzliche Leitbild. Die Rechte lediger
Väter werden damit deutlich gestärkt. Die Kritik von Väterverbänden ist daher
nicht nachvollziehbar.
Von der Neuregelung werden aber vor allem die Kinder
profitieren. Denn sie haben ein Recht auf Mutter und Vater. Wir sind der
Überzeugung, dass es für Kinder in der Regel am besten ist, wenn beide
Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung
übernehmen. Daher haben wir im Gesetz verankert, dass Mutter und Vater die
elterliche Sorge immer dann gemeinsam ausüben, wenn dies dem Kindeswohl nicht
erwiesenermaßen widerspricht.
Väter sollen sich an der Sorge für ihr Kind auch beteiligen
können, wenn es in der Partnerschaft Probleme oder gar Streit mit der Mutter
des Kindes gab beziehungsweise diese anhalten. Es ist uns wichtig, dass in
solchen Konfliktfällen zwischen den Eltern die Entscheidung von einem
Familiengericht getroffen wird. Der entscheidende Maßstab ist für uns dabei das
Wohl des betroffenen Kindes.
Wir setzen darauf, dass die Eltern künftig in der ganz
überwiegenden Zahl der Fälle von vornherein eine gemeinsame Sorgeerklärung
abgeben und sich, insbesondere im Falle des Getrenntlebens, vorab über die
Ausübung der Sorge im Alltag verständigen. Aufgrund des klaren gesetzlichen
Regel-Ausnahme-Verhältnisses wird es nur selten zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen über das Sorgerecht kommen.
Für die Fälle, in denen die Eltern gleichwohl keine
gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, erhält der Vater einen erleichterten Zugang
zum Sorgerecht. Er kann die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter
erhalten. Das entsprechende gerichtliche Verfahren wird unbürokratisch
ausgestaltet und soll unnötige Hürden für den Vater vermeiden. Es ist uns dabei
ein wichtiges Anliegen, dass frühzeitig Klarheit über die Verteilung der
sorgerechtlichen Verantwortung geschaffen wird. Daher soll für Fälle, in denen
keine kindeswohlrelevanten Gründe gegen eine gemeinsame Sorge ersichtlich sind,
ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren Anwendung finden. Zugleich nehmen wir
durch eine 6-Wochen-Frist auf die besondere Situation der Mutter nach der
Geburt Rücksicht und stellen sicher, dass die Gerichte den Besonderheiten des
Einzelfalles angemessen Rechnung tragen können.“
Abschließend möchten wir Sie noch auf die Pressemitteilung
des Bundesjustizministeriums hinweisen, in der das neue Sorgerecht sehr
detailliert auch mit Verweisen auf weiterführende Links erklärt wird. Diese
finden Sie unter
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130131_Neues%20Sorgerecht.html?nn=1967012.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das
Bundesministerium der Justiz, das Sie auf dem Kontaktformular unter
https://www.bmj.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html erreichen können.
Freitag, 15. Juli 2016
Wie unabhängig sind unsere Gerichtsgutachter?
Eingestellt: Manfred Becker, am 15.07.2016 um MESZ 18:15
Sachverständige unter Druck: Wie unabhängig sind
Gerichtsgutachter?
Konkret wirft Hanna Ziegert
Staatsanwaltschaft und Gerichten vor, dass sie Gutachter oft wissen lassen,
welches Ergebnis erwünscht sei. Weil viele Sachverständige wirtschaftlich von
Aufträgen der Justiz abhängig sind und deshalb nicht in "Ungnade
fallen" wollen, würden sie oft die entsprechenden Expertisen liefern. Mit
schwerwiegenden Folgen: Diese Gutachten haben unter anderem maßgeblichen
Einfluss darauf, ob Angeklagte als schuldfähig gelten oder in die geschlossene
Psychiatrie kommen.
Kritik an Gutachtern und Sachverständigen unerwünscht
Hanna Ziegert hat diesen Missstand
öffentlich kritisiert. In der ARD-Sendung "Beckmann" sagte sie im
August: "Ich weiß nicht, ob ich mich jemals begutachten lassen
würde." Solche Kritik ist unerwünscht - das erfuhr die Psychiaterin
prompt: Mehrmals wurde sie seit Ausstrahlung der Sendung als Gutachterin
abgelehnt. Und spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wie viel Unabhängigkeit
können sich Gerichtsgutachter leisten?
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