Montag, 8. Juni 2015

Vorlage für eine Strafanzeige gegen das Jugendamt.

Akten Zeichen StAwMchn.1/060615


Manfred W. Becker

Neumarkter Str. 40

D-84428 Buchbach/Obb.



Staatsanwaltschaft München I

Linprunstraße 25
80335 München



Sehr geehrte Damen und Herrn

Hiermit erstatte ich, Manfred Becker geb. 08.05.1951 in München, wohnh. Siehe oben  Absender,
gegen

Das Jugendamt München sowie gegen  Das SBH-NP, Sozial Bürgerhaus Neuperlach, Thomas-Dehler Str. 16, 81737 München und Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V. Adlzreiterstraße 22, 80337 München

Strafanzeige
wegen:

Des Verdacht der Veruntreuung von Steuergeldern sowie des Betrugs.
und stellen
Strafantrag
Begründung:                                                                                                                                                           
In vielfältigen Medienberichten wurde mitgeteilt, dass das Jugendamt Inobhutnahmen „auf Verdacht“ unverhältnismäßig lange aufrechterhält, ohne familiäre Ressourcen zu berücksichtigen. Kinder werden nicht gefragt und langfristig ihren Familien entzogen. Diese Fremdunterbringungen werden von Steuergeldern finanziert. Im Jahre 2009 wurden 33.700 Kinder in Obhut genommen. Laut Kriminalstatistik haben sich lediglich 152 Fälle bestätigt. 2008 gab es einen Anstieg der Inobhutnahmen der 0 – 6 jährigen Kinder von 76%                                                                                                                               
.Die Jugendämter werfen somit  ein Schlaglicht auf eine wenig bekannte Branche, die mit Steuergeldern jedes Jahr hohe Umsätze machen. Mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr reicht allein das Land Berlin für Hilfen zur Erziehung an rund 780 freie Träger weiter unter andern auch an Die katholische Jugendfürsorge, gleichwohl diese Institution als E.V. im Vereinsregister,  eingetragen (Verband Katholische Jugendfürsorge e.V. Der Verband Katholische Jugendfürsorge als eingetragener, gemeinnütziger Verein (VKJF e.V.) ist, ein Zusammenschluss der Jugendfürsorgevereine der (Erz-)Diözesen Augsburg, München-Freising, Regensburg und Speyer.)  ist und damit als gemeinnützige Einrichtung keinen Profit machen dürfen, oder für die Eigentümer erwirtschaften, sondern sie müssen "selbstlos" tätig sein. Daher sind sie auch von bestimmten Steuern befreit.
.  
auch hinsichtlich aller weiter in Betracht kommender Delikte.
Weiter bitte ich um rechtsrelevante Überprüfung um diese Strafanzeige zu vervollständigen        

Eine Ermittlung des Straftatbestandes ist im Interesse der Öffentlichkeit, auch dann, wenn das Jugendamt noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Das Jugendamt genießt keinen Sonderstatus.


Für Rechtssicherheit muss gesorgt werden und bitte um Aufnahme eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens.

Einer Einstellung der Ermittlungen stimme ich  nicht zu, ich möchten benachrichtigt werden bei Einstellung der Ermittlungen.
Antworten Bitte an oben genannten Absender, bzw. an den Strafantragsteller senden. Nicht zu  Hd. von Hr. RA Steffen Thoms, Mchn., Bülowstr.
Mit recht freundlichen Grüßen.

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