Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland ist
Verboten
Eingestellt von Manfred Becker am 25.05.2016 um 04:04 Uhr
Betr.: Aktenzeichen 203OWi …. (b), Erzwingungshaftverfahren
Frau (?) …..
c/o Amtsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg
Sehr geehrte Frau ……, sehr geehrte Frau Richter Dr. (?) ………..
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ihr oben benanntes Schreiben vom 09.04.’14, am
12.04.’14 erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des
Inhaltes als Angebot erkannt.
Dies nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an.
1. Bitte senden sie mir diesen Beschluss mit rechtsgültiger
Unterschrift von Frau Richterin Dr. …. in beglaubigter Abschrift zu, denn ich
muss mein Verhalten danach ausrichten, ob Frau Richterin Dr. …..wirklich
unterschrieben hat (dies ist ihre Mitwirkungspflicht)
2. Ihr Schreiben ist nicht unterschrieben und damit
ebenfalls laut BGB und BGH Form – und rechts unwirksam! BGB §125/126. Ich bitte
um Nachbesserung! Siehe hierzu BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 BGH,
Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02
BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87
3. Bitte zitieren sie die §§ 25 a Abs. 3 Satz 2StVG, 62 Abs.
2 Satz 2 OWIG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO auf Bezug mit Streichung des Artikels 23
GG durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.07.1990, weil der
territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD mit Wirkung zum
18.07. 1990 erloschen (BGBI 199, Teil II, Seite 885, 890, vom 23. Sep. 1990)
ist und den Bereinigungsgesetzen.
4. Bitte weisen sie sich beide, per Amtsausweis mit
Bestalung und Kontrollnummer nach Shaef/ oder Smad Gesetz aus.
5. Erklären sie bitte wieso dieser Beschluss nicht
anfechtbar ist, denn nach Art. 13 EMRK haben Sie eine wirksame
Beschwerdemöglichkeit zu schaffen (EGMR 75529/01). Bereits letztes Jahr wurde
vor dem EGMR bewiesen, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist.
6. Bitte weisen sie nach den Artikel 23 GG Geltungsbereich
nach, ob dieser Gültigkeit besitzt an Hand der Bereinigungsgesetze.
7. Bitte legen sie mir die Gründungsurkunde der BRD und des
Landes NRW vor, weil sie ansonsten nicht für dieses Land / Bundesland arbeiten
können.
8. Bitte weisen sie die Gültigkeit der Einführungsgesetze
des GVG, StGB und ZPO nach, denn seit 19 April 2006 sind tatsächlich mit der
Streichung des Geltungsbereich Artikel 23 GG ersatzlos aufgehoben worden. Die
Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
9. Bitte zitieren sie ihr Angebot u.a. auf Bezug GVG §16, da
sie meine Grundrechte einschränken.
10. Bitte weisen sie nach HGB nach ,dass ich mit ihnen einen
Vertrag eingegangen bin, denn ich habe sie nicht beauftragt.
11. Bitte beziehen sie Stellungnahme zu dem Folgenden; Laut
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden,
die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten
sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 –
Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.
„Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden,
weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen“.
Wichtig:
Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland
fußt auf altem NAZI-Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl.
Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291 ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138
StGB (vgl. Anzeigepflicht) gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in
Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach
nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
In diesem Zusammenhang wird hier auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1
(z. B. Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze
vom 20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen. Bei
Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte,
sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht umgehend Strafantrag mit
Strafverfolgung wegen der offenkundigen Verletzung der SHAEF- und
SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung
des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg.
GG Art. 139/Analog).
Ein sog. „Beamter“ muss beweisen, dass sein Verhalten nicht
ursächlich ist/war.
Vorschrift: BGH NJW 83, 2241 (vgl. BAT § 14, BGB §§ 839, 840
in Folge mit BGB §§ 823, 826, 830)
Frau Richterin Dr. ….. es dürfte für sie als Doktorin der
Rechtswissenschaft ja kein Problem darstellen, meine evt. Fehlannahmen der
gültigen Rechtslage zu widerlegen.
Dazu gebe ich ihnen Gelegenheit ihrer Mitwirkungspflicht
beizukommen binnen 14 Werktage ab Zustellung dieses Schreibens.
Sollte ich wider erwartend von ihnen oder evt. Frau ….keine
Antwort erhalten, so sehe ich ihr Schreiben als Gegenstandslos an.
Verstehen sie mich bitte nicht falsch, aber es ist mir nach
den gültigen Shaef Gesetzen nicht gestattet ihrem Begehren nachzukommen, weil
ich mich sonst an den Nazigleichschaltungsgesetzen beteiligen würde und dies
ist eine strafbare Handlung.
Sollten sie trotzt meiner juristischen Einwände ihre
Erzwingungshaft aufrechterhalten, ohne schriftlich Zustellung, so sehe ich mich
gezwungen sie beide beim ICC in Den Haag und in Washington D.C. Anzuzeigen,
welches mit einer Geldforderung pro Person mit 125.000 Euro veranschlagt wird.
Diese werde ich dann im internationalen Schuldnerverzeichnis eintragen lassen
(viel Spaß im nächsten Urlaub dann).
Äußerst grenzwertig finde ich auch, dass diese
Erzwingungshaft mir auferlegt wird, obwohl mein Mann diese OWIG begangen hat.
Sie sollten diese 30 Euro Verwarngeld also Erzwingungshaft NICHT über 5 Euro
pro Tag ansetzen, damit sie nicht nur den Rechtsstaat weiter aushöhlen, sondern
ihn auch finanziell ruinieren. Bei einem Tagesaufwand für einen Inhaftierten
von ca. 800 Euro für Unterkunft, Verpflegung etc., wäre das doch eine lukrative
Kostenrechnung. Bei den ständig steigenden Lebenshaltungskosten Stromkosten,
Wasserkosten Essenskosten, wäre es für mich eine WIN WIN Situation. Zumal
täglich 8 Stunden Schlaf, 3 geregelte Mahlzeiten für mich wirklich lukrativ
sind.
Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag im Rahmen ihrer
Möglichkeit
Anita Hammerschlag
Original-Beitragslink/ Quelle: https://peterhammerschlag.wordpress.com/2014/10/20/erzwingungshaft-in-der-bundesrepublik-fur-deutschland-ist-verboten/
Das war meine Anfrage zur Rechtsklärung
An das
Justizministerium Düsseldorf
Martin – Lutherplatz 40
40212 Düsseldorf
Köln, den 22.04.’14
Betr.: Aktenzeichen 814 OWI 56/14 (b) (Amtsgericht
Köln), 724.177.330.425 4H5 und 714.180.755.144 4I9 und 724.176070.5193H8(Amt
für öffentliche Ordnung Köln), Aktenzeichen
203OWi 99/13 (b), Erzwingungshaftverfahren (Amtsgericht Siegburg)
Sehr geehrter Herr Justizminister
Thomas Kuschaty,
sehr geehrte Amtsräte/innen, sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Amtsräte/innen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist …………. und ich befinde
mich in einer Rechtsunsicherheit zu den obigen Aktenzeichen und benötige daher
von Ihnen eine Rechtsbelehrung, damit ich mein Verhalten danach ausrichten
kann.
Es sind zwar nur Ordnungswidrigkeiten, aber es geht um die Grundsatzauslegung von geltenden Rechten. Ich erlaube mir, Ihnen die dazu gehörigen Korrespondenzen (exemplarisch) als Anlage mitzusenden (Anlagen I – IV).
Vorab möchte ich mich jedoch entschuldigen, dass ich Sie im Grunde mit solchen Bagatellen behellige, aber da diese Beamten ihrer Mitwirkungspflicht nicht beikommen, meine Fragen unbeantwortet bleiben, muss ich mich nun an Sie wenden.
Mir liegt ein Schriftstück vom Bundesverfassungsgericht vor ( siehe Anlage), welches die Rechtsgültigkeit der beiden Bereinigungsgesetze durch die Alliierten bestätigt. Daraus ergeben sich meine Fragen, welche Sie aus den Anlagen / Schreiben an die betreffenden Behörden ergeben.
Auch habe ich div. Richturteile aufgeführt, aber auf meine Einlassungen wurde bis zum heutigen Tag nicht reagiert.
Bitte helfen Sie mir Herr Justizminister Thomas Kuschaty, damit ich mich nicht nach § 1 Shaef-Gesetz strafbar mache.
Für eine zeitnahe Beantwortung, wäre ich mehr als dankbar, da eine Erzwingungshaft ansteht.
Mit hochachtungsvollen Grüßen
Es sind zwar nur Ordnungswidrigkeiten, aber es geht um die Grundsatzauslegung von geltenden Rechten. Ich erlaube mir, Ihnen die dazu gehörigen Korrespondenzen (exemplarisch) als Anlage mitzusenden (Anlagen I – IV).
Vorab möchte ich mich jedoch entschuldigen, dass ich Sie im Grunde mit solchen Bagatellen behellige, aber da diese Beamten ihrer Mitwirkungspflicht nicht beikommen, meine Fragen unbeantwortet bleiben, muss ich mich nun an Sie wenden.
Mir liegt ein Schriftstück vom Bundesverfassungsgericht vor ( siehe Anlage), welches die Rechtsgültigkeit der beiden Bereinigungsgesetze durch die Alliierten bestätigt. Daraus ergeben sich meine Fragen, welche Sie aus den Anlagen / Schreiben an die betreffenden Behörden ergeben.
Auch habe ich div. Richturteile aufgeführt, aber auf meine Einlassungen wurde bis zum heutigen Tag nicht reagiert.
Bitte helfen Sie mir Herr Justizminister Thomas Kuschaty, damit ich mich nicht nach § 1 Shaef-Gesetz strafbar mache.
Für eine zeitnahe Beantwortung, wäre ich mehr als dankbar, da eine Erzwingungshaft ansteht.
Mit hochachtungsvollen Grüßen
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