Die NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt) hatte !17
Mio. Mitglieder, die nur auf das “Wohl” der Kinder ausgerichtet war. In einem
fein strukturierten System aus Gutachtern, Heimpersonal etc., die die
Kategorisierung der “Wertigkeit” von Kindern zu bestimmen hatten und in der “Erziehungsberatung” tätig waren. Mein Lieblingswort
“Erziehungs(un)fähigkeit” kommt ganz klar aus der NaziZeit und wird heute für
die fast identische Selektion von Kindern und Familien verwendet, um
“Massnahmen” zu rechtfertigen, die sonst nicht zu rechtfertigen wären.Damals
wie heute. Beim Begriff “ERZIEHUNGSFÄHIGKEIT” bekomme ich regelmässig
“Anfälle”. Doeser Begriff sollte heute gar nicht mehr gebräuchlich sein! “Herr
oder Frau SoundSo sind aus psychologischer Sicht eingeschränkt
erziehungsfähig oder gar Herr oder Frau SoundSo sind aus psychologischer
Sicht erziehungsunfähig” Eine solche Feststellung ist aus nüchterner,
wissenschaftlicher Sicht absolut unhaltbar. Hier wähnen sich einige Psychologen
in einer Omnipotenz, welche sie weder persönlich noch via wissenschaftlichem
Studium besitzen (können) und sie verursachen Schicksale, welche auf einem
solchen Entstehungshintergrund, auf absoluter Willkür beruhen. Jeder Betroffene
müsste sich gegen ein Gutachten mit einem solchen FAZIT mit juristischen
Mitteln wehren, denn sie erfüllen die Voraussetzungen des Bundesgerichtshofes
in keiner Weise:
“Die Untersuchungsergebnisse von Sachverständigen können in der Rechtsprechung nur dann Anerkennung finden, wenn die Methoden, mit denen sie gewonnen werden, nachprüfbar sind….” (BGH AZ 3 StR 113/75)”
Bildlich gesprochen können so komplexe Konstrukte wie “Erziehung” oder die “Fähigkeit zur Erziehung” weder theoretisch, noch über Testverfahren gemessen werden. Da bis heute keine Kriterienbestimmungen darüber existieren, was unter “Erziehungskompetenz” zu verstehen ist, kommt dies einem Schuss auf eine Zielscheibe gleich, welche sich je nach der Person, welche den Schuss abgibt, nachträglich den schwarzen Punkt auf die Stelle setzt, wohin zuvor die Person geschossen hatte……
Nachprüfbar hieße, dass die psychologischen Gutachter ihre theoretischen Konstrukte, welche sie in ihren Testungen und Beobachtungen verwenden auch erklären würden. Sie müssten also nachvollziehbar erläutern, was sie unter “Erziehungsfähigkeit” verstehen und mit welchen Methoden sie diese erfassen wollen. Sie müssten erläutern, aus welchen Gründen sie bestimmte Testformen verwenden, was diese Tests messen sollen und ob die Tests die verlangten Gütekriterien erfüllen.
Gerade an dieser Stelle geraten Psychologen in unsicheres Fahrwasser. Denn Fragen der Erziehung sind ursprünglich nicht das Gebiet ihrer Wissenschaft. Sie können aufgrund ihres fehlenden theoretischen Hintergrundwissens daher nicht erläutern, was sie unter Erziehungskompetenz verstehen, mit welchen Tests man diese messen könne und aus welchen Einzelfaktoren sich die Erziehungskompetenz zusammen setzen soll. So lassen sie das, was sie eigentlich messen sollen unbestimmt und behelfen sich mit Allgemeinplätzen, bzw. legen ihrem Gutachten ihre ganz persönlichen und subjektiven Vorstellungen von Erziehung zugrunde. Dies dürfte auch die Erklärung dafür sein, warum Gutachten in Familiengerichtsverfahren aus (erziehungs-)wissenschaftlicher Sicht überhaupt nicht haltbar sind und wissenschaftliche Begründungen für die dort gefällten Urteile gar nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.
“Die Untersuchungsergebnisse von Sachverständigen können in der Rechtsprechung nur dann Anerkennung finden, wenn die Methoden, mit denen sie gewonnen werden, nachprüfbar sind….” (BGH AZ 3 StR 113/75)”
Bildlich gesprochen können so komplexe Konstrukte wie “Erziehung” oder die “Fähigkeit zur Erziehung” weder theoretisch, noch über Testverfahren gemessen werden. Da bis heute keine Kriterienbestimmungen darüber existieren, was unter “Erziehungskompetenz” zu verstehen ist, kommt dies einem Schuss auf eine Zielscheibe gleich, welche sich je nach der Person, welche den Schuss abgibt, nachträglich den schwarzen Punkt auf die Stelle setzt, wohin zuvor die Person geschossen hatte……
Nachprüfbar hieße, dass die psychologischen Gutachter ihre theoretischen Konstrukte, welche sie in ihren Testungen und Beobachtungen verwenden auch erklären würden. Sie müssten also nachvollziehbar erläutern, was sie unter “Erziehungsfähigkeit” verstehen und mit welchen Methoden sie diese erfassen wollen. Sie müssten erläutern, aus welchen Gründen sie bestimmte Testformen verwenden, was diese Tests messen sollen und ob die Tests die verlangten Gütekriterien erfüllen.
Gerade an dieser Stelle geraten Psychologen in unsicheres Fahrwasser. Denn Fragen der Erziehung sind ursprünglich nicht das Gebiet ihrer Wissenschaft. Sie können aufgrund ihres fehlenden theoretischen Hintergrundwissens daher nicht erläutern, was sie unter Erziehungskompetenz verstehen, mit welchen Tests man diese messen könne und aus welchen Einzelfaktoren sich die Erziehungskompetenz zusammen setzen soll. So lassen sie das, was sie eigentlich messen sollen unbestimmt und behelfen sich mit Allgemeinplätzen, bzw. legen ihrem Gutachten ihre ganz persönlichen und subjektiven Vorstellungen von Erziehung zugrunde. Dies dürfte auch die Erklärung dafür sein, warum Gutachten in Familiengerichtsverfahren aus (erziehungs-)wissenschaftlicher Sicht überhaupt nicht haltbar sind und wissenschaftliche Begründungen für die dort gefällten Urteile gar nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.
Buchbach,
am 21.12.13 Manfred W. Becker
http://www.petitionen24.com/gegen_amtswillkur_am_familiengericht
http://www.petitionen24.com/gegen_amtswillkur_am_familiengericht
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