
Kinderklau
Beim
Kinderklau geht es um durch ein Jugendamt weggenommene Kinder. Kinder, die aus
den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr zu Hause leben dürfen.
Die Wegnahme
des Kindes aus einer Familie nennt man Inobhutnahme. Inwieweit eine
Inobhutnahme erfolgen kann und darf, wird festgelegt durch das Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG). Kinder, die Inobhut genommen wurden, werden in
Pflegefamilien oder Kinderheimen bzw. Wohngruppen untergebracht.
Wie durch den Wortbestandteil
"Klau" bereits angedeutet, liegt der Verdacht nahe, dass im Einklang
mit der Inobhutnahme eines Kindes nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Kinderklau ist also die
umgangssprachliche Bezeichnung für Kindesentzug durch den Staat gegen den
Willen der Eltern und vor allem mit mehr
als berechtigt zweifelhaften Vorgaben von
Gründen, die zu diesem Entzug der elterlichen Sorge führen.
In vielen Fällen ist bereits die
Inobhutnahme selbst nicht rechtmäßig oder angemessen. In einigen anderen Fällen ist sie
zwar als Erstmaßnahme berechtigt, jedoch tragen sich im Verlauf der
Inobhutnahme Dinge zu, die nicht nur juristisch, sondern auch menschlich völlig
inakzeptabel und unhaltbar sind.
In fast allen Fällen dieses
staatlichen Eingriffs ist seitens der Behörden eine Einhaltung der gültigen
Gesetze nicht gegeben.
(Die Zahl der Kindermorde hat sich -
rein statistisch gesehen - seit den 70ern mehr als halbiert. Die Zahl der
Kinderqualen unter staatlicher Gewalt hingegen nimmt jährlich zu. Die
"Dunkelziffer", d.h. die Kindesquälereien (insbesondere seelische
Qualen) in Heimen und Pflegefamilien dürfte, angesichts der mangelnden
Kontrollen und Kontrollmöglichkeiten gleichfalls recht hoch sein.)
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