Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Ein Mitarbeiter einer Behörde, der keine bösen Absichten im Sinne hat, wird auch keinen Beistand fürchten.
Bei Intresse zum Informationsaustausch bitte melden !
Manfred Becker, Neumarkter Straße 40, D - 84428 Buchbach/Obb.
Telefon +49(0)8086 947148 oder Handy +49(0)163 9178431
beckermanfred@yahoo.de
Nicht nur der ist Schuld der Unrecht tut, auch dem der es nicht verhindert trifft eine Mitschuld.
Alle Macht dem Volk !!!



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