15.05.15
WDR berichtet im
Jugendamtsskandal - 800 Kinder von Jugendämtern ins Ausland verbracht - Die
dort verbreiteten Informationen über den Jugendamtsskandal hätten kaum
skandalöser sein können
NS-Propagandaplakat 1943
http://www.google.de/imgres?imgurl=http://blog.rothenburg-unterm-hakenkreuz.de/wp-content/uploads/2013/12/Kinderland-1247646978883l.jpg&imgrefurl=http://www.rothenburg-unterm-hakenkreuz.de/kinderlandverschickung-loeste-etliche-probleme-25-millionen-kinder-kamen-aus-arbeitslosen-familien-und-waehrend-des-kriegs-in-bombenfreie-gebiete-auch-nach
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Gerade hatten wir hier die WDR-Sendung empfohlen. Die dort
verbreiteten Informationen über den Jugendamtsskandal hätten kaum skandalöser
sein können.
Bundesweit soll es ca. 800 Kinder/Jugendliche geben, die in Heimen im Ausland untergebracht sind.
Alleine in NRW gibt es ca. 250 betroffene Kinder/Jugendliche, die in 22 verschiedenen Ländern, bis nach Uruguay, untergebracht sind. Ob in diesen Zahlen auch die Kinder/Jugendlichen enthalten sind, die nicht in einem Heim, sondern bei Pflegefamilien im Ausland untergebracht sind, ist nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, dass auch diese Kinder in den Zahlen enthalten sind.
Die Stadt Bochum teilt inzwischen mit, dass man insgesamt 5 Kinder/Jugendliche in Frankreich, Polen, Portugal und Spanien untergebracht habe. Angeblich erhalten diese Kinder/Jugendliche eine 1:1 Betreuung. Pro Person also ein Betreuer. Wie das bei 5 Personen in 4 Ländern funktionieren soll ist fraglich. Ist ein Betreuer 24 Stunden für ein Kind verantwortlich?
Nur ein Teil der ausländischen Unterbringungen wurden jemals vom Jugendamt besucht und kontrolliert.
Hier bestätigt sich erneut meine Forderungen der letzten Tage, dass kein deutsches Kind außerhalb des BRD-Rechtssystems untergebracht werden darf.
Natürlich kann man mal einen kurzen Ferienaufenthalt oder Schüleraustausch im Ausland befürworten, aber keine langfristige oder gar dauerhafte Unterbringung von Kindern/Jugendlichen im Ausland.
Dies geht schon nicht aus Rechtsgründen, da im Ausland ein anderes Rechtssystem gilt. Im Grunde droht solchen Kindern/Jugendlichen im Ausland, zumindest im Extremfall, sogar die Todesstrafe oder Verstümmelung, bei Straftaten, was hier ausdrücklich verboten ist.
Auch droht solchen Kindern eine strafrechtliche Verfolgung im Ausland für Taten, die hier keine Straftat wären. Allein aus solchen Gründen darf es keine dauerhafte oder langfristige Unterbringung von sowieso schon benachteiligten Kindern/Jugendlichen im Ausland geben.
Außerdem wird bei einer Auslandsunterbringung der Kontakt zu den Eltern oder sonstigen Verwandten zumindest massiv erschwert. Auch das kann nicht im Sinne der Kinder/Jugendlichen oder der Angehörigen sein.
Ich bin schockiert, wenn ich erfahre, dass bundesweit ca. 800 Kinder von Jugendämtern ins Ausland verbracht wurden, ohne dass dies die Öffentlichkeit erfuhr. Erstmalig war von einem Mädchen die Rede, die in Polen eine “Therapie” machen sollte. Das wurde von DIE STORY im Februar 2015 berichtet. Zuvor hat man davon nichts erfahren.
Bundesweit soll es ca. 800 Kinder/Jugendliche geben, die in Heimen im Ausland untergebracht sind.
Alleine in NRW gibt es ca. 250 betroffene Kinder/Jugendliche, die in 22 verschiedenen Ländern, bis nach Uruguay, untergebracht sind. Ob in diesen Zahlen auch die Kinder/Jugendlichen enthalten sind, die nicht in einem Heim, sondern bei Pflegefamilien im Ausland untergebracht sind, ist nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, dass auch diese Kinder in den Zahlen enthalten sind.
Die Stadt Bochum teilt inzwischen mit, dass man insgesamt 5 Kinder/Jugendliche in Frankreich, Polen, Portugal und Spanien untergebracht habe. Angeblich erhalten diese Kinder/Jugendliche eine 1:1 Betreuung. Pro Person also ein Betreuer. Wie das bei 5 Personen in 4 Ländern funktionieren soll ist fraglich. Ist ein Betreuer 24 Stunden für ein Kind verantwortlich?
Nur ein Teil der ausländischen Unterbringungen wurden jemals vom Jugendamt besucht und kontrolliert.
Hier bestätigt sich erneut meine Forderungen der letzten Tage, dass kein deutsches Kind außerhalb des BRD-Rechtssystems untergebracht werden darf.
Natürlich kann man mal einen kurzen Ferienaufenthalt oder Schüleraustausch im Ausland befürworten, aber keine langfristige oder gar dauerhafte Unterbringung von Kindern/Jugendlichen im Ausland.
Dies geht schon nicht aus Rechtsgründen, da im Ausland ein anderes Rechtssystem gilt. Im Grunde droht solchen Kindern/Jugendlichen im Ausland, zumindest im Extremfall, sogar die Todesstrafe oder Verstümmelung, bei Straftaten, was hier ausdrücklich verboten ist.
Auch droht solchen Kindern eine strafrechtliche Verfolgung im Ausland für Taten, die hier keine Straftat wären. Allein aus solchen Gründen darf es keine dauerhafte oder langfristige Unterbringung von sowieso schon benachteiligten Kindern/Jugendlichen im Ausland geben.
Außerdem wird bei einer Auslandsunterbringung der Kontakt zu den Eltern oder sonstigen Verwandten zumindest massiv erschwert. Auch das kann nicht im Sinne der Kinder/Jugendlichen oder der Angehörigen sein.
Ich bin schockiert, wenn ich erfahre, dass bundesweit ca. 800 Kinder von Jugendämtern ins Ausland verbracht wurden, ohne dass dies die Öffentlichkeit erfuhr. Erstmalig war von einem Mädchen die Rede, die in Polen eine “Therapie” machen sollte. Das wurde von DIE STORY im Februar 2015 berichtet. Zuvor hat man davon nichts erfahren.
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