Das Geburtsrecht des Kindes auf Mutter und Vater! Überlegungen zur Sorgepflicht.
Eltern-Kind-Beziehungen sind älter als jedes menschengemachte Gesetz und jedes Wächteramt des Staates. Es ist das natürliche und unverbrüchliche Geburtsrecht als Menschenrecht eines jeden Kindes, Mutter und Vater zu haben und von ihnen gemeinsam beschützt, erzogen und umsorgt zu werden.
Auf einen Elternteil verzichten zu müssen, bedeutet für jedes Kind einen schweren, Leib und Seele belastenden Verlust. Auch dann, wenn das Kind dies nicht bewusst erkennt. Irgendwann fragen sich alle Kinder nach den eigenen Wurzeln. Auch Adoptivkinder wollen ihre leiblichen Eltern kennenlernen, weil sie wissen wollen, wer die beiden Menschen sind, von denen sie gezeugt und geboren und an andere Leute abgegeben wurden und welches genetische Erbe sie in sich tragen.
Das Alleinerziehendsein ist keineswegs ein "Erfolgsmodell", wie Edith Schwab als Vorsitzende des "Verbands alleinerziehender Mütter und Väter" weismachen will, sondern erwiesenermaßen ein Misserfolgsmodell, das Mütter überfordert, Kinder in psychotherapeutische Behandlung und beide in Lebensängste und Armut treibt - mit und ohne finanziellen Unterhalt des ausgegrenzten Elternteils.
Auch wenn Alleinerziehendsein als vollzogene Emanzipation ausgelegt wird, kann eine Mutter kein Vater sein und ein Vater keine Mutter ersetzen. Kein einzelner Elternteil, der den anderen ausgrenzt, verheimlicht oder verleugnet, kann die Sehnsucht des Kindes nach sich selbst und den eigenen familiären Wurzeln erfüllen. Ganz davon abgesehen, dass durch Ausgrenzung herbeigeführtes Alleinerziehendsein für Kinder in aller Regel auch den Verlust der zweiten Großeltern und anderer Verwandten nach sich zieht.
Vor diesem Hintergrund noch immer das Geburtsrecht aller Kinder auf beide Eltern zu negieren und sowohl die Trennungsinteressen der Eltern als auch ein quasi Besitzrecht der Mutter an "ihrer Leibesfrucht Kind" höher zu bewerten, ist kinderfeindlich und verursacht Trennungskriege.
Es kann nicht sein, dass die weltweiten Forschungsergebnisse über die nahezu identische Gewaltbereitschaft der Geschlechter weiterhin dem Mythos "Frau = Opfer, Mann = Täter" untergeordnet werden und Kindern nur deshalb ihr Geburtsrecht auf beide Eltern vorenthalten wird, weil manche Männer zu Verbrechern werden und dann Frauen und/oder Kindern Gewalt antun.
Die große Mehrheit aller Väter ist gewillt und in der Lage, aufmerksam, fürsorglich und liebevoll zugewandt für ihre Kinder da zu sein und erzieherische Verantwortung zu übernehmen. Ausgegrenzte Väter kämpfen deshalb ebenso rückhaltlos um ihre ihnen entzogenen oder vorenthaltenen Kinder wie ausgegrenzte Mütter. Sie leiden nicht minder unter dem Kindesverlust und sehen ihre Kinder ebenso als Lebenssinn gebend an, wie Mütter dies tun.
Anstatt das Recht aller Kinder auf beide Eltern zu schützen und Auflagen zu machen, einen gemeinsamen Kompromiss zum Besten des Kindes zu finden, folgen Familienrichter dem Antrag des Rechtsanwalts des kindesentziehenden Elternteils auf Erteilung des vorläufigen alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts. Dadurch wird das Faustrecht der Kindesentziehung sanktioniert.
Als ich im Jahr 2000 erstmals den Schmerz und die Verzweiflung aus dem Leben ihrer Kinder gemobbter Väter öffentlich machte, lästerten Journalistinnen über die "neuen Leidensmänner" und "Jammerlappen". Diese spöttische Reaktion auf männliche Verletzlichkeit ist bis heute Teil einer verschwurbelten Männerfeindlichkeit, wie sie z. B. in einem Grundsatzpapier der SPD zum Ausdruck kommt, die mehr Menschlichkeit durch das Überwinden des Männlichen erzielen will.
Es ist Zeit, dass auch diejenigen für die Gesetzgebung Verantwortlichen, die sich zum Frauen- und Mütterschutz berufen fühlen, endlich begreifen und respektieren, dass Frauen keine Göttinnen mehr sind, die sich ihr Kind zu zaubern schienen.
Kinderschutz muss über jede Ideologie erhaben sein und das Recht des Kindes auf Mutter und Vater ist zu garantieren.
Jugendamt hat bis heute keine Kontrolle und kann willkürlich schalten und walten. Oft genug ist das JA wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden.
Jugendamtmitarbeiter holen sich statt eigene Kinder zu machen, Kinder zur Pflege, dafür gibt es nämlich ordentliches Geld monatlich 1700 € zusätzlich zum Kindergeld 184 €, unfassbar! Wo tausende Familien auf Hartz 4 Neveau leben müssen. Die Kinder verwahrlosen, denn Herzensbindungen sind überlebenswichtig für Kinder, das besagen wissenschaftliche Erkenntnisse in der Bindungsforschung, diese energetischen Bindungen existieren nur bei leiblichen Eltern, deshalb sind diesen immer der Vorrang zu geben. Echte Hilfe sieht anders aus, so geht es nicht, Pflegeelternschaft ist keine Patentlösung.
Das ist Folter und Menschenrechtsverletzung!
Können Menschenrechte eingeschränkt werden?
Einige besonders wichtige Menschenrechte gelten absolut und dürfen unter
keinen Umständen eingeschränkt werden. Typische Beispiele sind das
Genozidverbot, das Verbot von Folter
und unmenschlicher Behandlung oder Strafe, das Sklavereiverbot und
der Grundsatz «keine Strafe ohne
Gesetz». Zur Absolutheit einer Garantie gehört, dass sie auch in Zeiten von
Krieg und staatlichem Notstand nicht ausser Kraft gesetzt, d.h. nicht derogiert
werden darf.
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